TOP Ö 8: Beschluss zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 164-23/07

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Kritzmow in der vorliegenden Fassung.

Die der Entgeltordnung zugrunde liegende Kostenkalkulation für die Sporthalle Kritzmow wird gebilligt.

 


Der amtierende Bürgermeister informiert über die Beratungen des Kulturausschusses und erläutert die Änderungen.

 

Herr Dr. Kleinau schlägt folgende Änderungen vor:

§ 1, Punkt 2 f)

- „Veranstaltungen können in begründeten Fällen auf Antrag des Veranstalters ...“

 

§ 2, Punkt 2., Satz 2

- „Nutzungsentgelte von den Dauernutzern sind zu zahlen.“

 

Herr Burand weist darauf hin, dass auch für die Nutzung anderer Räumlichkeiten der Gemeinde eine Kostenklärung erforderlich ist.

 

Herr Eppler beantragt die Satzung bereits für 3 Monate in Kraft zu setzen und diese zwischenzeitlich komplett überarbeiten zu lassen.

 

Herr Dr. Kleinau erklärt, dass Satzungen generell nicht befristet werden.

 

Die Gemeindevertretung stimmt den genannten Änderungen von Herrn Dr. Kleinau in der Entgeltordnung zu.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen