TOP Ö 7: Beschluss zur Teileinziehung der Wegfläche ("Alte Wariner Landstraße") in der Gemarkung Klein Stove

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 163-23/07

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Wegfläche der Alten Wariner Landstraße abzweigend von der Straße zum Gehöft des Reiterhofes Bohm bis an die Gemarkungsgrenze Groß Stove teil eingezogen werden soll.

Die Straße ist belegen in der Gemarkung Klein Stove, Flur 1, Flurstück 19.

Die Nutzung wird folgendermaßen eingeschränkt:

- Verbot für Kraftfahrzeuge und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

- Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

- Fußgänger frei, Radfahrer frei

 


Herr Knopp informiert über den Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen