TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  122-13/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen – bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Textliche Festsetzungen (siehe Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Begründung einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan wird ebenfalls in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

1.         Die zum Vorentwurf vom 26.01.2005 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Betroffenen sowie von Bürgern wurden berücksichtigt.

 

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen – bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Textliche Festsetzungen

(Anlage 1) sowie der Begründung mit Anlagen und Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.

 

3.         Der Entwurf sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen