TOP Ö 6: Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Teichert erläutert die Beschlussvorlagen zu TOP 6 und 7.  Die bestehende Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 15 ist bereits ausgelaufen und wird nicht verlängert.

 

Herr Krüger bittet um Erläuterung zum Punkt 3 des Beschlussvorschlages (Änderung eines Planungszieles). Herr Teichert legt dar, dass das ursprüngliche Planungsziel "Aufnahme der Bauflucht der Wohngebäude Hauptstraße 86-88a bzw. 91/92 bei der neuen Straßenrandbebauung" gestrichen wurde. Es ist nunmehr vorgesehen, zwischen Hauptstraße und geplanter Bebauung einen Grünstreifen anzulegen, so dass die neue Bebauung nicht in Flucht mit der bestehenden Bebauung errichtet wird.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussvorlagen zu TOP 6 und 7. Die Finanzierung durch die Gemeinde ist mit dem Risiko einer möglichen Vorfinanzierung durch die Gemeinde im Haushalt 2008 zu berücksichtigen.

 

Zunächst wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss Nr. :  121-13/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1.          Die Arbeit am Bebauungsplan ist fortzuführen.

 

2.          Der Plangeltungsbereich bleibt erhalten, ebenso seine Abgrenzungen laut Planaufstellungsbeschluss vom 22.04.2004.

Es liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Elmenhorst, Flur 4 im Plangeltungsbereich: 36/9, 36/11, 36/12, 36/13, 36/14, 36/16, 36/17 (z. T.),

37 (z. T.), 38 und 39 (z.T.). (Aufgrund des Flurneuordnungsverfahrens haben sich neue Flurstücksnummern ergeben.).

 

3.          Die Planungsziele bleiben erhalten. Lediglich das Planungsziel 1.4 „Aufnahme der Bauflucht der Wohngebäude Hauptstraße 86 – 88a bzw. 91/92 bei der neuen Straßenrandbebauung“ wird gestrichen.

 

4.          Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen