TOP Ö 6: Bodenordnungsverfahren "Gorow-Clausdorf" - Gemeindegrenzänderung Stäbelow/Satow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 122-15/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stimmt, gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG

der beabsichtigten Änderung des Verlaufes der Gemeindegrenze zwischen Satow und Stäbelow, im Bereich der Gemarkungen Clausdorf und Bliesekow, im Zuge des vom Amt für Landwirtschaft Bützow durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens „Gorow-Clausdorf“, zu.

Das Schreiben des Amtes für Landwirtschaft vom 09.08.2007 mit den beiliegenden Lageplänen zur Gemeindegrenzänderung sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Herr Bull begründet den Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen