Sitzung: 12.09.2007 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 122-15/07
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stimmt, gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG
der beabsichtigten Änderung des Verlaufes der Gemeindegrenze zwischen Satow und Stäbelow, im Bereich der Gemarkungen Clausdorf und Bliesekow, im Zuge des vom Amt für Landwirtschaft Bützow durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens „Gorow-Clausdorf“, zu.
Das Schreiben des Amtes für Landwirtschaft vom 09.08.2007 mit den beiliegenden Lageplänen zur Gemeindegrenzänderung sind Bestandteil des Beschlusses.
Herr Bull begründet den Beschlussvorschlag.
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |