TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 13. öffentliche Gemeindevertretersitzung , begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Orndungsmäßigkeit der  Einladung fest. Von 15 Gemeindevertretern sind zunächst 8 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.