TOP Ö 13: Festlegung des Verfahrens zur Prüfung einer Übernahme der Kindertageseinrichtung durch einen freien Träger

 

 


Es folgt eine Meinungsäußerung einzelner Gemeindevertreter zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens.

 

Herr Eppler verweist auf die Grundstücksklärung. Der Eintrag im Grundbuch bzw. eine notarielle Auflassung muss vorliegen.

 

Herr Raddatz spricht sein Unverständnis über Äußerungen eines Interessenten gegenüber dem Personal aus, der die Kindertagesstätte bereits aufgesucht und begutachtet hat, obwohl die Thematik noch nicht in einer öffentlichen Sitzung beraten worden ist.

 

Frau Möller teilt mit, dass dem Kulturausschuss das vorliegende Verzeichnis der möglichen Träger nicht zugestellt wurde und weist auf eine notwendige Beratung mit den Erziehern und dem Elternrat der Kita hin.

 

Auf Anfrage von Frau Gildemeister, ob der in der Variante 1 genannte Termin September 2007 ausreichend ist, informieren Frau Möller und Herr Blotenberg über die Zielstellung. Sollte weiterer Prüfungsbedarf bestehen ist eine Verschiebung möglich.

Die Einbindung der Erzieher und des Elternrates bei den Prüfungen wird als notwendig gesehen.

 

Herr Burand erinnert an die Beratung und mehrheitliche Einigung des Hauptausschusses am 25.06.07, den Beschluss zu fassen, bereits fiktive Zahlen einzuholen, mit denen die Gemeinde sich auseinandersetzen kann.

 

Nach eingehender Beratung bittet Herr Knopp um Abstimmung über die vorliegenden Varianten.