TOP Ö 6: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  67-13/07

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 71 des Kommunalwahlgesetzes

(KWG) M-V die Gültigkeit der Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin.

Einsprüche nach § 70 des KWG M-V liegen nicht vor.

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen