TOP Ö 7: Ernennung der Bürgermeisterin (Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung)

Der Landrat des Landkreises Bad Doberan hat auf der Grundlage des § 83 LBG M-V die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow West, Frau Hildegard Schulz, zur Beauftragten für den Verwaltungsakt der Entlassung der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sowie für den Verwaltungsakt der Ernennung der neu gewählten ehrenamtlichen Bürgermeisterin bestellt.

 

Frau Schulz entlässt im Namen der Gemeinde Pölchow Frau Gudrun Klaus aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. stellvertretende Bürgermeisterin und übergibt ihr die Entlassungsverfügung.

 

Anschließend ernennt Frau Schulz im Namen der Gemeinde Pölchow Frau Gudrun Klaus zur Bürgermeisterin der Gemeinde Pölchow und überreicht ihr die Ernennungsurkunde.

 

Frau Klaus leistet den Diensteid als Ehrenbeamte.