TOP Ö 12: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 115-13/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

-            Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für den Wertstoffcontainerplatz

            Stäbelow

-            Abschluss eines Landpachtvertrages in der Gemarkung Wilsen, Flur 2

 


Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 2 KV MV Angelegenheiten, die sie auf den Hauptausschuss übertragen hat, jederzeit an sich ziehen kann.

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen