Sitzung: 13.06.2007 Gemeindevertretung Stäbelow
Herr Lemp, Herr Schwabe, Herr J. Sonntag und Frau Gottwald aus Bliesekow wenden sich mit folgender Problematik an die Gemeindevertretung:
- Ein Radweg für die Anbindung an die Orte Stäbelow bzw. Clausdorf wird insbesondere
für die Kinder als dringend erforderlich gesehen. Die gegenwärtige Verbindung über
die Satower Straße ist zu gefährlich. Bliesekow wird im Radtourenplan empfehlend
erwähnt. Der ehemalige Feldweg wird durch einen Landwirtschaftsbetrieb bewirt-
schaftet und kann nicht mehr als Radverbindung genutzt werden.
- Die Straßenbezeichnung wurde ehemals in „Kastanienstraße“ umbe-
nannt. Die Bepflanzung mit Kastanien sollte über eine Fachfirma
vorgenommen werden. Die Anwohner sind hier finanziell beteiligt
worden. Warum sind bisher nur ca. ein Drittel der Kastanien
angepflanzt?
- Die Ausweichtaschen zum Ort Bliesekow sind nicht einzusehen (eine Einsicht auf den
Gegenverkehr ist nicht gewährleistet). Es muss dringend ein Grünschnitt erfolgen.
- Durch den Landwirtschaftlichen Verkehr werden ständig die Straßen in Bliesekow
verunreinigt (Modder/Schlamm). Der Bauer wurde bereits mehrfach von den
Anwohnern angesprochen.
- Im Ort sind keine Parkmöglichkeiten für Gäste vorhanden (gegenwärtig nur auf
Grünflächen möglich).
Herr Bull und Herr Bröderstörp informieren:
- die Satower Straße ist eine Landesstraße. Eine Radweganbindung an Stäbelow
bzw. Clausdorf wurde bis spätestens 2010 zugesagt.
Kontakte mit den Bürgermeistern der Orte Hanstorf und Clausdorf zur Nutzung des
Konower Weges sind bereits aufgenommen worden.
Die Angelegenheit wird zur Beratung an den Bauausschuss verwiesen.
- Das Amt wird beauftragt den Grünschnitt (Bankettmahd) an der Zufahrt nach
Bliesekow zu veranlassen.
- Aufgrund von festgestellten Leitungsrechten dürfen keine weiteren Kastanien
gepflanzt werden. Das Amt wird zur Prüfung beauftragt.
- Jeder Anwohner ist für die Bereitstellung von privaten Parkplätzen zuständig.
Es wird auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde verwiesen.
Frau Peter (Leiterin der Kita) bittet die Gemeinde um Prüfung, ob die Möglichkeit einer Erweiterung der Grundfläche für den Kindergarten besteht.