TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 12. öffentliche Gemeindevertretersitzung , begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 15 Gemeindevertretern sind 12 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.