Sitzung: 24.05.2007 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 95-16/07
Die Gemeindevertretung
beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung entsprechend dem in der Anlage
zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag vom 08.07.2007 (Anlage 1)
der erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.03.2007 bis 27.04.2007 und der
parallel dazu durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden.
Den Bürgern, Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und/oder Hinweise
vorgetragen haben, ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB das
Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Die Gemeindevertretung
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß
Stove“ (Anlage 2) in der laut Abwägungsergebnis der erneuten Auslegung
überarbeiteten Fassung vom 08.05.2007 als Satzung.
Der zugehörige
Erläuterungsbericht einschließlich Umweltbericht in der
redaktionell überarbeiteten Fassung vom 08.05.2007 (Anlage 3) sowie die
zugehörigen Fachgutachten (Anlage 4) werden gebilligt.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Herr von Petersdorff erklärt sich für befangen.
Herr Clasen, Wagner Planungsgesellschaft Rostock, erhält das Wort und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 19.
Im Ergebnis der Abwägung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.03.2007 bis 27.04.2007 und der parallel dazu durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplan und zugehörigem Erläuterungsbericht gegenüber der ausgelegten Fassung erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Bei den gemäß Abwägung erforderlich werdenden Änderungen an den textlichen Festsetzungen und der Begründung handelt es sich um geringfügige Anpassungen der Kompensationsmaßnahmen.
Herr Clasen gibt zwei nachträglich eingegangene Stellungnahmen des Landkreises Bad Doberan - Untere Wasserbehörde und Untere Abfallbehörde - bekannt, die nicht relevant für die Abwägung sind. Die Stellungnahmen werden in der Übersicht aufgenommen.
Herr Klinckmann berichtet über die Beratung des Bauausschusses. Der Ausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.
Frau Methling bemängelt, dass kein Spielplatz im Bebauungsplan bedacht wurde. Herr Klinckmann weist auf den vorgesehenen Spielplatz im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 7 hin.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.