TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove", Beschluss über die Abwägung der erneuten öffentlichen Auslegung und der parallel dazu durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove" der Gemeinde Papendorf gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove" der Gemeinde Papendorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 95-16/07

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung entsprechend dem in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag vom 08.07.2007 (Anlage 1) der erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.03.2007 bis 27.04.2007 und der parallel dazu durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

Den Bürgern, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen haben, ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“ (Anlage 2) in der laut Abwägungsergebnis der erneuten Auslegung überarbeiteten Fassung vom 08.05.2007 als Satzung.

Der zugehörige Erläuterungsbericht einschließlich Umweltbericht in der redaktionell überarbeiteten Fassung vom 08.05.2007 (Anlage 3) sowie die zugehörigen Fachgutachten (Anlage 4) werden gebilligt.

Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Herr von Petersdorff erklärt sich für befangen.

 

Herr Clasen, Wagner Planungsgesellschaft Rostock, erhält das Wort und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 19.

Im Ergebnis der Abwägung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.03.2007 bis 27.04.2007 und der parallel dazu durchgeführten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplan und zugehörigem Erläuterungsbericht gegenüber der ausgelegten Fassung erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Bei den gemäß Abwägung erforderlich werdenden Änderungen an den textlichen Festsetzungen und der Begründung handelt es sich um geringfügige Anpassungen der Kompensationsmaßnahmen.

 

Herr Clasen gibt zwei nachträglich eingegangene Stellungnahmen des Landkreises Bad Doberan - Untere Wasserbehörde und Untere Abfallbehörde - bekannt, die nicht relevant für die Abwägung sind. Die Stellungnahmen werden in der Übersicht aufgenommen.

 

Herr Klinckmann berichtet über die Beratung des Bauausschusses. Der Ausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Frau Methling bemängelt, dass kein Spielplatz im Bebauungsplan bedacht wurde. Herr Klinckmann weist auf den vorgesehenen Spielplatz im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 7 hin.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.