TOP Ö 11: Abschnittsbildung und Kostenspaltung für die Beleuchtung in der Wilsener Straße/ Kritzmower Straße

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 134-19/07

Kostenspaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung in der Wilsener Straße/ Kritzmower Straße in Klein Schwaß gemäß § 7 Absatz 3 KAG Mecklenburg-Vorpommern selbständig zu erheben.

 

Abschnittsbildung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 KAG Mecklenburg-Vorpommern für die Wilsener Straße/ Kritzmower Straße in Klein Schwaß. Der Abschnitt beginnt an der Einmündung der Wilsener Straße zur Parkentiner Straße/ Rostocker Straße im Norden und endet mit der Bebauung in der Kritzmower Straße 1 (Ende der Innenbereichsatzung) im Süden.

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen