TOP Ö 8: Festsetzung des Gebührensatzes 2007 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 86-21/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2007 auf

4,90 €

festzusetzen.

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen