TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 11. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. 11 von 15 Gemeindevertretern sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.