TOP Ö 6: B-Plan Nr. 19 "Am Park Groß Stove", Beschluss zur Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gegebenen Anregungen und Hinweise gemäß § 1 Abs. 7 BauGB undBeschluss zur Billigung des nach öffentlicher Auslegung geänderten Entwurfs sowie Beschusszur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, zum Einholen der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. § 4

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 91-15/07

Die Gemeindevertretung wägt entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der parallel dazu durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend des als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlags ab.

Den Bürgern, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Bedenken und Anregungen fristgerecht vorgebracht haben, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

Die Gemeindevertretung billigt den entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“. Die zugehörige Begründung entsprechend § 2a BauGB einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan wird ebenfalls gebilligt.

Die Gemeindevertretung beschließt zudem, den entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderten Planentwurf zu vorgenannter Satzung und die zugehörige Begründung gemäß § 3 Abs. 2  i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung hat einen Monat zu betragen.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut einzuholen.

Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zu den 3 vorausgehenden Absätzen bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Satzung und der Begründung abgegeben werden können.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat dabei parallel zur öffentlichen Auslegung zu erfolgen.

 


Herr von Petersdorff erklärt sich befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Wagner, Planungsgesellschaft Rostock, erhält das Wort für Erläuterungen des entsprechend Abwägungsergebnis geänderten Entwurfs zum B-Plan.

Herr Wagner informiert umfangreich über die

- Gutachten zum Geruchs- und Schallimmissionsschutz

- Prüfung der Verkehrserschließung

- innere Erschließung

- Bedenken und Anregungen der Nachbargemeinden, der Hansestadt Rostock und der

  Anwohner

- Löschwassersituation

 

Der geänderte Entwurf ist erneut auszulegen und die Anregungen und Stellungnahmen (nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen) sind einzuholen.

 

Herr Arnold, PLAN AKZENT, erhält das Wort zur Vorstellung der 3. Änderung, Teil B des Flächennutzungsplans.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.

Die im Ergebnis dazu eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden ermittelt und bewertet und anschließend gegeneinander und untereinander gerecht

abgewogen.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert über die geplante Verkehrsführung und die Entsiegelung der Flächen der Stallanlagen und Garagen.

 

Nach Beratung der Gemeindevertretung werden folgende Beschlüsse gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.