TOP Ö 7: Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 126-18/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2007.

 


Frau Buuk berichtet über die Beratung des Hauptausschusses.

 

Herr Dr. Kleinau informiert über Unstimmigkeiten zur Kreisumlage. Im Protokoll der Hauptausschusssitzung wurde die Kreisumlage mit 42,22 % und im Vorbericht zur Haushaltssatzung mit 41,09 % genannt.

Herr Eppler stellt noch einmal klar, dass die Kreisumlage lt. heutiger Kreistagssitzung 40,7 % beträgt.

 

Herr Bresler bezieht sich auf die Kita - Dienstbezüge für Angestellte - (Seite 19) und schlägt vor, die Kosten künftig genauer zu prüfen und für die Bewerberauswahl der Stelle Kita-Leiter/in den Kulturausschuss einzubeziehen.

Weiterhin informiert Herr Bresler über die Einnahmen Pacht FSV Kritzmow (S. 26) und regt an, künftig die Einnahmen Miete/Pacht SSV Kritzmow unter der selben Rubrik aufzuführen.

 

Herr Knopp berichtet über die Untersuchung der Einnahmen und Ausgaben des FSV (gemeinsam mit Herrn Retzlaff) und das Ergebnis Einstellung eines Lohnkostenzuschusses von 9.000,00 EUR.

 

Herr Eppler beantragt, Möglichkeiten für eine Privatisierung der Kita noch einmal prüfen zu lassen und weist auf eine Zusammenfassung aller Vereine der Gemeinde in der Schulentwicklungskonzeption hin.

 

Die Gemeindevertretung berät über die Empfehlung des Kulturausschusses für den Kurs „Kornhaus“ (Keramikarbeiten). Der Kurs hat sich 2006 bewährt und wird in diesem Schuljahr ausgebaut. Im vergangenen Schuljahr konnten 16 Kinder der Gemeinde dieses Angebot in Anspruch nehmen. Eine Erweiterung ist von einem Zuschuss der Gemeinde abhängig. Der Ausschuss empfiehlt, 500,00 EUR im Haushalt aufzunehmen.

Die Mittel sind derzeit nicht im Haushalt eingestellt worden.

Herr Dr. Kleinau schlägt die Realisierung über eine außerplanmäßige Ausgabe durch die Bürgermeisterin vor.

Das Amt wird beauftragt zu prüfen, wie die Kosten von 500,00 EUR außerplanmäßig eingesetzt werden können.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen