TOP Ö 3: Billigung des Protokolls der letzten Gemeindevertretersitzung, Protokollkontrolle

Das Protokoll der 13. Gemeindevertretersitzung vom 23.11.06 wird gebilligt.

 

 

Zur Protokollkontrolle

Radwegeverbindung Groß Stove - L 132

Gegenwärtig werden Fragen zum Grunderwerb geklärt.

Herr Zeplien informiert über die Mitteilung der Hansestadt Rostock. Eine Anbindung des Radweges im Stadtgebiet ist nicht geplant ist.

 

Beseitigung der Vernässung auf dem Acker an der ehem. L 132 Niendorf-Rostock

Die Nassstelle auf der Ackerfläche wurde behoben. Der Vorgang ist abgeschlossen.

 

Prüfung Heckenbepflanzungen in der Wohnanlage Sedansberg

Die Gemeindevertreter äußern ihre Unzufriedenheit über die Beantwortung.

Es müssen sofort Maßnahmen unternommen werden, da die Gewährleistung des Brandschutzes nicht gegeben ist (die Wohnanlage ist aufgrund der Heckenbepflanzungen mit großen Fahrzeugen nicht befahrbar).

 

Werbeaufsteller in Groß Stove

Beantwortung des Amtes Warnow West:

Zusage von Firma Klimm GmbH Co.KG die Belegung genauer zu prüfen, es besteht bislang aus dem Amtsbereich kein Interesse an der Anlage zu werben, um dieses zu gewinnen, steht jedoch auch einer Umgestaltung nichts entgegen. Die Firma als Eigentümer und Aufsteller dieser Anlage ist jedoch nicht verpflichtet die Werbebake umzugestalten (Baugenehmigung, Einvernehmen der Gemeinde und Straßenbauamt Güstrow liegen vor).

- Die Angelegenheit ist in der Protokollkontrolle zu belassen und im Amt

  nochmals zu klären.

 

Versetzen des Verkehrszeichens 30 km/h in Groß Stove

Es gab zu dieser Thematik am 29.01.07 eine Ortsbegehung mit der Verkehrsbehörde Bad Doberan. Im Ergebnis werden wir im Februar eine Anordnung erhalten, die ein Versetzen der Ortstafel und das Aufstellen eines weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungsschildes beinhalten wird. Sobald die Anordnung hier vorliegt, wird das Umsetzen und die Aufstellung veranlasst, sofern die Witterung es zulässt.

 

Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Frau Methling überreicht einen Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Papendorf und beantragt, im § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) als Punkt 5. aufzunehmen:

„Die gefährlichen Hunde wurden im § 5 (2) der Satzung in Anlehnung an die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern definiert. Soweit ein Hund der dort aufgeführten Rassen einen Wesenstest bestanden hat, wird er bei der Vorlage der Bescheinigung nicht erhöht besteuert.“

Das Amt wird zur Prüfung einer notwendigen Satzungsänderung beauftragt.