TOP Ö 6: 3. Änderung des B-Plans Nr. 2 "Gewerbegebiet Satower Straße" der Gemeinde Stäbelow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 105-11/06

1. Die zum Entwurf vom 20.09.06 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Die Anregungen und Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ werden im Ergebnis vollständig berücksichtigt

(Anlage 1).

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02, betreffend das Grundstück Lindenweg 4 im Gewerbegebiet „Satower Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 wird gebilligt

(Anlage 3).

3. Die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Bull informiert über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen