TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete für Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 69-11/06

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 23, Sondergebiete Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern, Betroffenen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1. Alle Anregungen wurden berücksichtigt. Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger, Betroffenen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.      Gemäß § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05.09.2006, BGBl. I S. 2098 beschließt die Gemeinde Lambrechtshagen den Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; siehe Anlage 2.

3.      Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt; siehe Anlage 3.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete Tankstelle und Kfz-Betrieb auszufertigen. Die Inkraftsetzung durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE erfolgt, sobald die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam geworden ist.

 


Herr Dr. Mohr informiert über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst.

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen