TOP Ö 6: 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lambrechtshagen Abwägungsbeschluss und abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 68-11/06

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächenutzungsplans der Gemeinde Lambrechtshagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern, Betroffenen sowie die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1. Die Anträge einiger Bürger zur Ausweisung zusätzlicher Bauflächen können nicht berücksichtigt werden. Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger, Betroffenen, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert bzw. Anträge gestellt haben, vom Abwägungsergebnis zu unterrichten.

2.      Die Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lambrechtshagen; siehe Anlage 2.

3.      Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt; siehe Anlage 3.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Lambrechtshagen zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Puls informiert über verschiedene Formulierungen in der Begründung zur geplanten Wohngebietsfläche in Alt Sievershagen (Sportplatz).

Herr Dr. Mohr erläutert, dass die Begründung gebilligt wird und keine Satzung ist.

 

Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst.

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen