TOP Ö 6: 2. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen, Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 96-10/06

1. Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen (Anlage 1).

Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 2).

2. Die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen