TOP Ö 6: Aufgabenübertragung auf das Amt Warnow West - Bildung eines Bauhofes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 115-15/06

I.

Die Gemeinde Kritzmow beschließt dem Amt Warnow West ab 01.12.2006 die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zu übertragen, einen Bauhof als Regiebetrieb im Sinne von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zur Unterhaltung des kommunalen Vermögens zu bilden.

 

II.

Die Gemeinde Kritzmow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort

(Vorortkosten):

-          nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben 

-          unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

  1. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          1/5 der Kosten

 


Frau Schulz, Leitende Verwaltungsbeamtin, begründet den vorliegenden Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter.

 

Herr Dr. Kleinau macht auf die Beachtung einer klar festgelegten Aufgabenstellung (z.B. welche Flächen sind zu unterhalten) aufmerksam.

Weiterhin weist Herr Dr. Kleinau auf die Mitgliedschaft der Gemeinde im VUND e.V. hin. Es sollte bedacht werden, welche Tätigkeiten der VUND e.V. in Zukunft für die Gemeinde wahrnimmt und ob eine weitere Mitgliedschaft angemessen ist.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen