TOP Ö 8: Aufgabenübertragung auf das Amt Warnow West - Bildung eines Bauhofes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 98-10/06

I.

Die Gemeinde Stäbelow beschließt dem Amt Warnow West ab 01.12.2006 die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zu übertragen, einen Bauhof als Regiebetrieb im Sinne von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zur Unterhaltung des kommunalen Vermögens zu bilden.

II.

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

 

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort

(Vorortkosten):

-          nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben 

-          unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

  1. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          1/5 der Kosten

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag und informiert über die Beratung des Bauausschusses.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst.

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen