TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 20 "Papendorf Nord" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 70-13/06

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Allgemeine Wohngebiet "Papendorf-Nord" gemäß §§ 2 u. 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des geplanten Wohngebietes mit einer vorwiegenden Einfamilienhausbebauung sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln.

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst die im Flächennutzungsplan dargestellte, ca. 3,5 ha große Wohnbaufläche sowie zusätzliche Ausgleichsflächen am nördlichen Ortsrand von Papendorf, begrenzt im Südwesten durch die Ortsdurchfahrt und die vorhandenen, bebauten Grundstücke, im Nordwesten durch das Stiegsoll, im Norden und Nordosten durch Ackerflächen und im Südosten durch das Langen Soll und den geplanten landwirtschaftlichen Weg nach Sildemow (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Zeplien erläutert den Beschlussvorschlag.

Herr Willert erinnert an die geplante Mobilfunkstation und den geplanten Weg.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen