TOP Ö 6: Aufgabenübertragung auf das Amt Warnow West - Bildung eines Bauhofes

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 78-17/06

I.

Die Gemeinde Ziesendorf beschließt dem Amt Warnow West ab 01.12.2006, befristet für die Dauer von 2 Jahren, die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zu übertragen, einen Bauhof als Regiebetrieb im Sinne von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zur Unterhaltung des kommunalen Vermögens zu bilden.

 

II.

Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

 

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort

(Vorortkosten):

-          nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben 

-          unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

 

  1. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          1/5 der Kosten

 


Frau Schulz, Leitende Verwaltungsbeamtin, begründet den Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter.

 

Nach eingehender Beratung wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen