TOP Ö 7: Beschluss des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 62-12/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den anliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“.

Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde Papendorf und dem zukünftigen Erschließungsträger geschlossen.

 


Herr Claus, Fachdienstleiter Bauverwaltung, informiert zum vorliegenden Beschlussvorschlag.

Folgende Ergänzungen und Änderungen sind nach Prüfung durch den Bauausschuss und nach Rücksprache mit dem Investor in den Erschließungsvertrag einzufügen:

 

Teil A

Entwurf zum Erschließungsvertrag

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.)    ....

2.)   

3.)    ...

 

4.)    Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die erforderlichen Baulasten zur Sicherung der notwendigen Rechte auf der mit GFL 1 gekennzeichneten Fläche des Plangebietes zu veranlassen. Auf dieser Fläche ist ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu gewährleisten, ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der für die Ver- und Entsorgung der anliegenden Grundstücke zuständigen Unternehmen zum Bau und Betrieb und zur Wartung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger.

 

5.)    Der Erschließungsträger verpflichtet sich ferner, die erforderlichen Baulasten zur Sicherung der notwendigen Rechte auf der mit GFL 2 gekennzeichneten Fläche des Plangebietes zu veranlassen. Auf dieser Fläche ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der zur Entwässerung des Regenwassers zuständigen Unternehmen und Verbände und zur Löschwasserentnahme im Rahmen des Brandschutzes zu gewährleisten.

6.)    ...

 

§ 3 Art und Umfang der Erschließungsanlagen

1.)   Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst:

a)     

b)    

c)     

d)    

e)      ....

f)       ...

g)     den Rückbau der baulichen Anlagen, die Entsiegelung und Beräumung im innerhalb des Bebauungsplanes liegenden östlichen Randbereich des Parkes (P2).

2.)   ...

3.)   ...

4.)   ...

5.)   ...

6.)   ...

7.)   ...

 

§ 9 Sicherheitsleistungen

 

1.)    Zur Sicherung … durch Übergabe von drei unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaften einer deutschen Bank oder eines deutschen Kreditversicherers unter Verwendung des Musters EFB-Sich 1 (Anlage 3).

Die Höhe beträgt gemäß Kostenberechnung des Ingenieurbüros ………….. EUR für den Leistungsbereich 1 ‚Grüngestaltung und Grünausgleich’, ………….. EUR für den Leistungsbereich 2 ‚Straßen- und Wegebau’ und ………….. EUR für den Leistungsbereich 3 ‚Ver- und Entsorgungsanlagen’ (Anlage 4).

  

Eine teilweise Freigabe aus einer Bürgschaftssumme eines Leistungsbereiches nach erfolgter Fertigstellung abnahmefähiger Anlagen ist nicht möglich.

 

2.)    Im Fall der Zahlungsunfähigkeit … aus den Bürgschaften des entsprechenden Leistungsbereiches zu befriedigen.

3.)    Nach Übernahme …, entsprechende Sachmängelbürgschaften (gemäß Muster Anlage 5) ... Nach Eingang werden die verbliebenen Vertragserfüllungsbürgschaften freigegeben.

Die Sachmängelbürgschaften sind nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche zurückzugeben.


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV M-V hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.