TOP Ö 10: Beschluss über den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Kindertagesstätte "Kinderschloss Ziesendorf" ab dem 01.09.2006 (Neuaufnahme)

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 74-16/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt auf der Grundlage der §§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 16.08.2006, eingereicht durch Frau Martens, als freier selbständiger Träger der Kindertagesstätte (Anlage 1) sowie dem Vorschlag für die künftige Gestaltung des Elternbeitrages (Anlage 2) ab dem 01.09.2006 folgendes:

Die durch den freien selbständigen Träger Frau Martens für die Kindertagesstätte Ziesendorf vorgelegte Kostenberechnung bei gleichbleibenden Elternbeiträgen mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50% des restlichen Finanzierungsbedarfes (Krippe: 53%, Kita 54%, Hort 58%) in Höhe von 79.011,14 Euro, vorbehaltlich einer anstehenden Kostenüberarbeitung durch den Träger.

Um die anstehende Entgeltverhandlung am 12.09.06 erfolgreich abzuschließen, wird dem Bürgermeister hinsichtlich der Höhe des kommunalen Anteils wie auch des Elternbeitrages freier Verhandlungsspielraum eingeräumt. Der Gesamtbetrag der Belastung für die Gemeinde Ziesendorf darf hierbei jedoch die Höhe des derzeitigen kommunalen Anteils nicht überschreiten.

Im Ergebnis des vorgesehenen Termins am 12.09.2006 wird ein neuer Leistungsvertrag ab dem 01.09.2006 abzuschließen sein. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung dieses Vertrages mit einer anzustrebenden Laufzeit bis 31.12.2007 beauftragt.

 


Herr Blotenberg, Fachbereichsleiter Bürgerdienste, erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter.

 

Nach Beratung der Gemeindevertretung wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen