TOP Ö 7: Beschluss des Erschließungsvertrags zum Bebauungsplan Nr. 14, Wohngebiet "Achtern Anger" in Groß Schwaß

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 103-14/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 14 - ‚Achtern Anger’ in Groß Schwaß.

Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde Kritzmow und dem zukünftigen Erschließungsträger geschlossen.

 


Herr Claus, Fachdienstleiter Bauverwaltung, erklärt den vorliegenden Entwurf des Erschließungsvertrags. Der Vertragsinhalt wurde in der Bauausschusssitzung am 12.09.2006 behandelt. Aufgrund der besonderen Vertragsinhalte hinsichtlich der Regelung der Übernahme von Erschließungskostenanteilen für Fremdanliegergrundstücke sowie aktueller Vertragsmodifizierungen, die sich im Zuge der Beratung im Bauausschuss ergeben haben, erfolgte eine erneute Prüfung durch die Rechtsanwaltskanzlei.

Der vorliegende Entwurf ist wie folgt zu ändern:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Pkt. 5 „Der rechnerisch auf Fremdanliegergrundstücke entfallende .... der Gemeinde befinden.“

erübrigt sich und ist zu streichen.

 

Herr Claus informiert über die Sicherheiten und Bürgschaften und teilt mit, dass nach Beschlussfassung – mit Vorliegen der abzustimmenden Erschließungsplanung – die notarielle Beurkundung im Zusammenhang mit dem Überlassungsvertrag erfolgt.

 

Herr Dr. Kleinau weist darauf hin, dass die Herstellung eines Spielplatzes nicht vorgesehen ist und bei der Erschließungsplanung beachtet werden muss.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen