TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 14, Wohngebiet "Achtern Anger" in der Ortslage Groß Schwaß hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 102-14/06

1.      Die zum Planentwurf vom 17.05.2006 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft. Die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, sind von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005. BGBl. I S. 1818, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 14, Wohngebiet „Achtern Anger“ in der Ortslage Groß Schwaß, östlich des Angers, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; vgl. (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt; vgl. (Anlage 3).

3.      Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Millahn, Planer, erhält das Wort für Erläuterungen.

Herr Millahn begründet umfassend den vorliegenden Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen