TOP Ö 11: Beschluss über die Kostenspaltung und Abschnittsbildung für die Beleuchtung im Wilsener Weg Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 107-14/06

Kostenspaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung im Wilsener Weg in Kritzmow gemäß § 7 Absatz 3 KAG M-V selbständig zu erheben.

Abschnittsbildung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V für den Wilsener Weg in Kritzmow.

Der Abschnitt beginnt an der Einmündung von der Satower Straße und endet vor dem Wald hinter dem Flurstück 13/89 der Gemarkung Kritzmow Flur 1.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen