TOP Ö 10: Festsetzung des Gebührensatzes 2006 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Krüger weist darauf hin, dass die Vorlage dem Finanzausschuss nicht vorab zur Kenntnis gegeben wurde. Die Begründung erscheint jedoch eindeutig und der Finanzausschuss kann die vorliegende Beschlussvorlage zur Beschlussfassung empfehlen.

Zukünftig sind derartige Beschlussvorlagen vorab durch die Amtsverwaltung dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Beschluss Nr. :  101-09/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2006 auf 4,70 EUR festzusetzen.

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen