TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete für Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 61-10/06

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 23

  1. Die zum Vorentwurf vom 19.07.2006 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt.

 

Anlage 1 wird wie folgt ergänzt:

Querblätter mit Abwägung:

- Ergänzungen zu der Stellungnahme des Straßenbauamtes Güstrow:

  Verkehrsaufkommen des Kfz-Betriebes

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 mit Begründung, Anlagen und Umweltbericht werden gebilligt (siehe Anlagen 2 und 3).

 

Anlage 2 wird wie folgt ergänzt:

Planzeichnung/Textliche Festsetzung

- Ergänzung der Nr. 2.2 mit folgendem Wortlaut:

Auf der Grünfläche Nr. 2 der Planzeichnung ist außerhalb von Schutzstreifen

unterirdischer Leitungen und außerhalb der Freihaltezone entlang der B 105

eine „Sammelwerbeanlage“ zulässig. Die maximale Höhe dieser Anlage beträgt

12 m über OK B 105.

 

Anlage 3 wird wie folgt ergänzt:

Begründung zum B-Plan

- Ergänzungen zur Sammelwerbeanlage in Abschnitt 4

- Ergänzungen zum Verkehrsaufkommen des Kfz-Betriebes in Abschnitt 7

 

  1. Der Entwurf sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlichen auszulegen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Dr. Mohr informiert über die berücksichtigten Stellungnahmen sowie über den Entwurf mit Begründung, Anlagen und Umweltbericht und weist auf notwendige Ergänzungen zu den Anlagen hin.

 

Nach Beratung der Gemeindevertretung wird der vorliegende Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen