Sitzung: 13.09.2006 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss Nr. : 61-10/06
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 23
Anlage 1 wird wie folgt ergänzt:
Querblätter mit Abwägung:
- Ergänzungen zu der Stellungnahme des Straßenbauamtes Güstrow:
Verkehrsaufkommen des Kfz-Betriebes
Anlage 2 wird wie folgt ergänzt:
Planzeichnung/Textliche Festsetzung
- Ergänzung der Nr. 2.2 mit folgendem Wortlaut:
Auf der Grünfläche Nr. 2 der Planzeichnung ist außerhalb von Schutzstreifen
unterirdischer Leitungen und außerhalb der Freihaltezone entlang der B 105
eine „Sammelwerbeanlage“ zulässig. Die maximale Höhe dieser Anlage beträgt
12 m über OK B 105.
Anlage 3 wird wie folgt ergänzt:
Begründung zum B-Plan
- Ergänzungen zur Sammelwerbeanlage in Abschnitt 4
- Ergänzungen zum Verkehrsaufkommen des Kfz-Betriebes in Abschnitt 7
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.
Herr Dr. Mohr informiert über die berücksichtigten Stellungnahmen sowie über den Entwurf mit Begründung, Anlagen und Umweltbericht und weist auf notwendige Ergänzungen zu den Anlagen hin.
Nach Beratung der Gemeindevertretung wird der vorliegende Beschluss wie folgt geändert gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |