TOP Ö 8: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 02 "Snurrerkehrum"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 88-9/06

B-Plan Nr. 02 „Snurrerkehrum“, 3. Änderung

- Festlegung zum Umfang der Umweltprüfung  

- Abwägungsentscheidung über Anregungen zum Vorentwurf

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1. Im Zuge der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wurden keine Forderungen über den

    Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung erhoben, die über die

    Darlegungen des Vorentwurfs des Umweltberichts hinausgehen. Der Umfang und der

    Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gebilligt.

2. Die zum Vorentwurf v. 25.04.05 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und

    Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      vollständig berücksichtigt werden Anregungen von 2 Behörden/TöB (siehe Anl. 1 Nr. 18, 19 – Landkreis Bad Doberan, Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“)

b)      teilweise berücksichtigt werden Anregungen von – entfällt

c)      nicht berücksichtigt werden Anregungen von - entfällt

3. Der Entwurf des B-Planes vom 30.08.06 und der Entwurf der dazugehörigen

    Begründung werden gebilligt (Anlagen 2, 3).

4. Die Entwürfe des B-Planes und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich

    auszulegen.

    Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Brügge begründet den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen