TOP Ö 11: Beschluss über die Kostenspaltung und Abschnittsbildung für die Beleuchtung in der Bauernreihe in Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 65-10/06

Kostenspaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung in der Bauernreihe in Lambrechtshagen gemäß § 7 Absatz 3 KAG M-V selbständig zu erheben.

Abschnittsbildung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V für die Bauernreihe in Lambrechtshagen.

Der Abschnitt beginnt an der Kreuzung Allershäger Straße/ Lambrechtshäger Straße und endet mit der Bebauung Bauernreihe 10a (Flurstück 35 der Gemarkung Lambrechtshagen, Flur 3).

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen