TOP Ö 10: Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 64-10/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen bestätigt den Entwurf der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter und erhebt diesen zur Satzung.

Sie billigt gemäß § 22 (3) Nr. 11 KV M-V die dazugehörige Kalkulation der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

Der Beschluss Nr.: 39-5/05 vom 07.09.2005 wird aufgehoben.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen