TOP Ö 3: Billigung des Protokolls der letzten Gemeindevertretersitzung, Protokollkontrolle

Das Protokoll der 8. Gemeindevertretersitzung vom 21.06.06 wird gebilligt.

 

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Gebührenbescheid Straßenreinigung/Winterdienst im Bereich Stäbelow Mühle

Herr Bröderstörp hat mit Schreiben vom 29.05.2006 Widerspruch eingelegt. Die Eingangsbestätigung wurde am 23.06.2006 versendet. Den Widerspruchsbescheid hat Herr Bröderstörp erhalten. Laut Straßen- und Wegegesetz M-V ist die Gemeinde für die Ortsdurchfahrt einer Landes- und Kreisstraße reinigungspflichtig einschließlich Winterdienst. Das Straßenbauamt Stralsund hat mit Beschluss Nr. 573/96 den Bereich der Ortsdurchfahrt der Satower Straße wie folgt festgesetzt: von der Gemeindegrenze Kritzmow/Stäbelow bis Zufahrt Gemarkung Stäbelow Flur 1, Flst. 130/1 und von der Grundstücksgrenze Stäbelow Flur 1, Flst. 121 bis Einfahrt Fahrenholzer Weg Stäbelow Flur 1.  Für diese Bereiche ist die Gemeinde Stäbelow laut § 50 StrWG M-V reinigungspflichtig. In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stäbelow wird in § 6 die Reinigung und in § 8 der Winterdienst für die Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen