Sitzung: 20.09.2006 Gemeindevertretung Stäbelow
Das Protokoll der 8. Gemeindevertretersitzung vom 21.06.06 wird gebilligt.
Zur Protokollkontrolle
Gebührenbescheid Straßenreinigung/Winterdienst im Bereich
Stäbelow Mühle
Herr
Bröderstörp hat mit Schreiben vom 29.05.2006 Widerspruch eingelegt. Die
Eingangsbestätigung wurde am 23.06.2006 versendet. Den
Widerspruchsbescheid hat Herr Bröderstörp erhalten. Laut Straßen- und
Wegegesetz M-V ist die Gemeinde für die Ortsdurchfahrt einer Landes- und
Kreisstraße reinigungspflichtig einschließlich Winterdienst. Das Straßenbauamt
Stralsund hat mit Beschluss Nr. 573/96 den Bereich der Ortsdurchfahrt der
Satower Straße wie folgt festgesetzt: von der Gemeindegrenze Kritzmow/Stäbelow
bis Zufahrt Gemarkung Stäbelow Flur 1, Flst. 130/1 und von der
Grundstücksgrenze Stäbelow Flur 1, Flst. 121 bis Einfahrt Fahrenholzer Weg
Stäbelow Flur 1. Für diese Bereiche ist die Gemeinde Stäbelow
laut § 50 StrWG M-V reinigungspflichtig. In der Straßenreinigungssatzung der
Gemeinde Stäbelow wird in § 6 die Reinigung und in § 8 der Winterdienst
für die Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen