TOP Ö 9: Festsetzung des Gebührensatzes 2006 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 73-16/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2006 auf

 

4,90 €

festzusetzen.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen