TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove" der Gemeinde Papendorf, Beschluss zur Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zum Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicherBelange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 61-12/06

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“. Die zugehörige Begründung entsprechend § 2a BauGB einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan wird ebenfalls gebilligt.

Die Gemeindevertretung beschließt zudem, den Planentwurf zu vorgenannter Satzung und die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden können dabei parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgen.

 


Herr von Petersdorff erklärt sich für befangen.

 

Herr Wagner, Planungsgesellschaft, erhält das Wort für Erläuterungen.

Herr Wagner stellt den Entwurf nach der Überarbeitung vor und erklärt die Änderungen.

Dargestellt wird weiterhin:

- die verkehrstechnische Erschließung

- die Anbindung der an den Gutspark angrenzenden Grundstücke

- Lärmpegelbereiche anhand einer Rasterlärmkarte

- eine Durchfahrtssperrung zum nördlichen Schulzenbusch

- die Verkehrsführung und Baulichkeiten

 

Herr Klinckmann verweist auf eine Präzisierung.

Nur am südlichen Ortsrand sind bei der Ermittlung der Grundstücksgrößen die privaten Grünflächen mit einzurechnen.

Die Ergänzung ist im weiteren Planverfahren aufzunehmen.

 

Frau Franz, Plan Akzent, informiert über mögliche Parkpflegemaßnahmen/-ziele und über Ausgleichsmaßnahmen.

 

Die Bezeichnung „Dorfstraße“ in der Begründung, Seite 9, ist zu prüfen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV M-V hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.