TOP Ö 3: Billigung des Protokolls der letzten Gemeindevertretersitzung, Protokollkontrolle

Das Protokoll der 11. Gemeindevertretersitzung vom 29.06.06 wird gebilligt.

 

Frau Hübner-Puls nimmt um 19.35 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind alle 13 Gemeindevertreter anwesend.

 

Zur Protokollkontrolle

Radwegverbindung Groß Stove - L 132

Durch die Landgesellschaft wurde eine Kostenschätzung übergeben, die Planung, Baukosten und Grünausgleich in Höhe von 81.000,- EUR beinhaltet. Nicht enthalten sind Vermessung und Grunderwerb. Die Gemeinde schließt auf der Grundlage der übergebenen Unterlagen einen Ingenieurvertrag mit der Landgesellschaft und treibt die Planung soweit voran, dass der bereits formlos gestellte Fördermittelantrag untersetzt werden kann. Des Weiteren wird die Vermessung beauftragt.

 

Beseitigung Vernässung auf dem Acker an der ehemaligen L 132 Niendorf - Rostock

Der Termin für die Bauausführung ist vom 20.10. auf den 06.11.06 verschoben worden.

 

Gebühren Straßenreinigung/Winterdienst in der Gemeinde (Solidarprinzip)

Laut § 2 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung ist Gebührenschuldner, wer die mit der öffentlichen Straßenreinigung gebotene Leistung in Anspruch nimmt oder nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung zu benutzen verpflichtet ist. Dies sind insbesondere die Grundstückseigentümer, deren Grundstück an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen ist.

Nach der Rechtssprechung muss ein Grundstückseigentümer dann Gebühren entrichten, wenn die sein Grundstück unmittelbar erschließende öffentliche Straße gereinigt wird.

Rechtfertigender Gedanke der Gebührenerhebung ist, dass die Vorteile der Straßenreinigung (einschließlich Winterdienst) nicht ausschließlich der Allgemeinheit zugute kommen, sondern insbesondere den Eigentümern individuell zurechenbar sind. Diese können durch die Straßenreinigung ihre Grundstücke wirtschaftlich oder verkehrlich besser nutzen, so dass sie objektiv in ihrem besonderen Interesse liegt. Straßenreinigungsgebühren sind Gegenleistung dafür, dass sich die das Grundstück erschließende Straße in einem sauberen und gereinigten Zustand befindet.

 

 

Alle Grundstückseigentümer deren Grundstück an einer öffentliche Straße liegen die der Straßenreinigung nicht unterliegen, müssen laut Straßenreinigungssatzung §§ 6 und 8 auch die Fahrbahn reinigen und den Winterdienst durchführen.

 

Prüfung - zugewachsene Gehwege (Hecken) in den Neubaugebieten in Sildemow und Niendorf

Die betroffenen Anwohner sind angeschrieben worden. Im Bereich Sildemow sind die Mängel lt. Nachkontrolle des Amtes beseitigt. In Niendorf, Eichholz stieß die Forderung auf Rückschnitt z. T. auf Vorbehalte. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Mängel auch hier lt. Kontrolle in den kommenden Tagen beseitigt sein werden bzw. die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist.

 

Prüfung - Heckenbepflanzungen in der Wohnanlage Sedansberg

Diese Thematik soll nach Ende der Vogelschutzzeit (30.09.2006 lt. § 34 Landesnaturschutzgesetz) durch das Amt kontrolliert und ggf. vollzogen werden.

 

Einhaltung Gebietsparkverbot in Sildemow/Kontrollen am

Sildemower See

Die entsprechenden Kontrollen sind im Rahmen der Möglichkeiten unseres Außendienstes auch am Wochenende erfolgt. Aufgabe für 2007 wird sein, die Zufahrt an den See von der Straße „In der Seekoppel“ zu unterbinden (Poller) und alternativ, um die Parksituation zu entschärfen, öffentliche Parkmöglichkeiten anzubieten. Problematisch ist hierbei, dass die  Gemeinde im unmittelbaren Umfeld um die Badestelle über kein Grundeigentum verfügt (gegenüberliegende Freifläche ist im Bundeseigentum). So muss der Spagat zwischen Interessen der Anwohner, Interessen der Badenden und Einhaltung der StVO gelingen.

 

Werbeaufsteller in Bustaschen der Orte Papendorf und Sildemow

Die Werbeanlage in Groß Stove wurde aufgrund der geltenden Richtlinien für die Aufstellung privater Hinweisschilder auf Kraftfahrzeughilfsdienste (Autohilfen) sowie auf Hotels, Gasthöfe und sonstige Übernachtungsmöglichkeiten errichtet (s.a. HAV, 12. Auflage, Seite 466 ff). 

Nur Hinweisschilder dieser Art sind an Bundes- und Landesstraßen baugenehmigungsfähig. Für besagte Werbeanlage existiert eine Baugenehmigung. Auch liegt das Einvernehmen des Straßenbauamtes Güstrow vor. Insofern ist die Aufstellung der Anlage legal. Errichtet wurde diese von der bundesweit agierenden Firma KLIMM Werbetechnik GmbH & Co. KG. Dort können Interessierte bei Bedarf auch Näheres zur Mitnutzung der Anlage erfahren.

Herr Zeplien informiert, dass der Antrag zur Beschilderung aufrecht erhalten wird. Durch die Bauverwaltung werden ein Angebot des IB Tabel für die Bearbeitung der Bauanträge und die Kosten für den Haushalt 2007 zugearbeitet.

Herr Klinckmann erinnert an die geforderte Entfernung bzw. Änderung der Bezeichnung „Hansestadt Rostock“ auf der Werbeanlage in Groß Stove.

Das Amt wird zur Prüfung beauftragt.

 

Frau Hübner-Puls bittet um genauere Definition zur Einhaltung des Gebietsparkverbotes in Sildemow. Über das Amt sollen verstärkt an den Wochenenden Kontrollen durchgeführt und entsprechend Bußgelder erlassen werden.