TOP Ö 12: Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Krüger erklärt, dass der Finanzausschuss im Vorfeld nicht über den Beschluss informiert wurde. In der nächsten Protokollkontrolle ist die Summe der angemessenen Verwaltungskosten mitzuteilen.

Ist das Inkrafttreten der Änderung der Satzung rückwirkend zum 01.01. möglich? (Beantwortung zur Finanzausschusssitzung am 17.07.06 ?)

Beschluss Nr. :  94-08/06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen bestätigt den Entwurf der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter und erhebt diesen zur Satzung.

Sie billigt gemäß § 22 (3) Nr. 11 KV M-V die dazugehörige Kalkulation der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

 

Der Beschluss Nr.: 61-05/05 vom 08.09.2005 wird aufgehoben.


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen