TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen hier: Planaufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 55-9/06

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bebauungsplan Nr. 23, Sondergebiete Tankstelle und Kfz-Betrieb südlich der B 105 in Sievershagen wird aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

a)      Festsetzung Sonstiger Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Tankstelle“ und „Kfz-Betrieb“

b)      Festsetzung von Verkehrsflächen zur Erschließung der Sondergebiete der Rostocker Kleingartenanlage „Schutower Moorwiesen“ und für den Mühlenweg

c)      Festsetzung von Grünflächen zwischen den Sondergebieten und zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft.

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage 1), umfasst eine Größe von etwa 2 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

-          im Norden durch die Bundesstraße 105

-          im Osten durch die Gemeindegrenze, Gehölzstreifen, Kleingartenanlage

-          im Süden durch eine Fläche für Landwirtschaft

-          im Westen durch eine Fläche für Landwirtschaft.

Der Plangeltungsbereich schließt folgende Flurstücke der Gemarkung Sievershagen, Flur 1 ein: Flurstücke 61/1, 57/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 57/3 und 61/6.

2.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Einberufung einer Bürgerversammlung zum Bebauungsplanvorentwurf.

3.    Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt, mit der Hansestadt Rostock einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten gemäß § 11 Baugesetzbuch abzuschließen.

4.    Die Beauftragung eines Planungsbüros durch den Bürgermeister soll erst dann erfolgen, wenn durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags die anteilige Übernahme der Planungskosten durch die Hansestadt Rostock gesichert ist. Mit der Ausführung der städtebaulichen Planungsleistungen soll nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags das Architektur- und Planungsbüro Dr. Mohr/Lichtenhagen schriftlich beauftragt werden.

 


Herr Matthies und Herr Dr. Mohr begründen den Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen