TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet "Achtern Anger" in der Ortslage Groß Schwaß hier: Beschluss zu Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts Abwägungsentscheidung über Anregungen zum Vorentwurf Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 89-13/06

  1. Über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurden im Zuge der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Forderungen erhoben, die über die Darlegungen des Vorentwurfs des Umweltberichts hinausgehen. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gebilligt.
  2. Die zum Vorentwurf vom 08.03.2006 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 05.05.2006 und der Entwurf der Begründung werden gebilligt (Anlagen 2,3). Die Erweiterung des Geltungsbereiches in westliche Richtung bis etwa zur Flucht der rückwärtigen Grenze der Gründstücke Am Anger Nr. 4 bis 7 wird bestätigt.
  4. Die Entwürfe des B-Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Millahn erhält das Wort für Erläuterungen des Beschlussvorschlages.

Der geänderte Entwurf liegt allen Gemeindevertretern vor.

Herr Millahn stellt des Plankonzept vor, informiert zu den Anregungen und Bedenken und erläutert die Stellungnahmen der Eurawasser GmbH und des Amtes für Raumordnung.


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen