TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 17 "Warnowkihr", Beschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 51-10/06

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 17 „Warnowkihr“ (Anlage 1) mit folgenden Änderungen:

 

-         die letzten 20 m öffentliche Verkehrsfläche vor dem „Lütten Wech“ sowie der „Lütte Wech“ bis zum „Bekegrund“ sind als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung mit eingetragenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu ändern

-         der Bootsanlegesteg am Wasserwanderrastplatz ist zeichnerisch darzustellen

-         die öffentlichen Wege an der Warnow sind wie in der angelegten neuen Vorentwurfszeichnung darzustellen, die neuen Wege verlaufen dann direkt am Sportplatz sowie an der Warnow

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes erfolgen. Die Gemeindevertretung fasst weiterhin den Beschluss, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist auch dem Landkreis und dem Amt für Raumordnung die verfolgte Planung per Plananzeige gemäß § 21 LPlanG M-V mitzuteilen.

 


Herr Arnold, Plan Akzent, erläutert zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 17 „Warnowkihr“ und stellt das Vorhaben „Einrichtung eines Wasserwanderrastplatzes und Zeltplatzes“ im Rahmen des IREK-Programms vor.

Herr Arnold macht auf eine notwendige Klärung aufgrund der bereits entstandenen Wohnbebauung in dem Bereich aufmerksam und weist darauf hin, dass der Baugrund der

Grünfläche für die geplante Sportanlage nicht geeignet ist.

 

Herr Zeplien gibt zu Bedenken, dass die Zufahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu den Weideflächen am Sportplatz vorhanden bleiben muss.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert über eine Änderung der Zuwegung, den Erhalt der Leitungsrechte für die bereits vorhandene Wohnbebauung und die Darstellung des Wasserwanderrastplatzes und eines Bootssteges an den Sonderflächen.

 

Nach Beratung wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen