Sitzung: 03.04.2006 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 82-12/06
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden geänderten Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 5.3 – Wohngebiet „Zur Schäferwiese“. Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde Kritzmow und dem zukünftigen Erschließungsträger geschlossen.
Die Gemeinde beschließt ferner den im Erschließungsvertrag in § 3.3.) aufgeführten Städtebaulichen Vertrag über die Sicherung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des § 1a (3) BauGB außerhalb des Plangebietes des B-Plans 5.3.
Der Beschluss Nr. 70-10/06 vom 18.01.2006 wird hiermit aufgehoben.
Herr Claus, Fachdienstleiter Bauverwaltung, informiert, dass sich im Zuge fortschreitender Vertragsverhandlungen mit dem Erschließungsträger und nach Beratung mit dem beurkundenden Notar Änderungen zum geänderten Erschließungsvertrag ergeben haben. Hierzu wird der Gemeindevertretung eine Tischvorlage überreicht.
Herr Claus erläutert die einzelnen Punkte:
1. in § 1, 1. Absatz entfällt der letzte Satz „Weiterer Teil … ergebende Teil des Biestower Wegs
2. § 1 Ziff. 1.) c) entfällt. An Stelle der Ausführungsplanung (die noch nicht vorliegt und somit als unbestimmter Vertragsinhalt laut Notar den Gesamtvertrag rechtsunsicher macht) wird auf den Ordner mit der vollständigen Erschließungsplanung, wie sie zur Genehmigung eingereicht wurde, unter § 14 querverwiesen
3. § 2 Ziff. 1.) wird das Datum „zum 31.12.2006“ ersetzt durch die Formulierung „spätestens bis 8 Monate nach Bekanntmachung des B-Plans und Vorliegen der für den Baubeginn erforderlichen Genehmigung der Erschließungsplanung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2007“.
4. § 3 Ziff. 1. g) entfällt (s. 1.)
5. § 7 Ziff. 3. letzter Satz „Durch den Erschließungsträger … anzuzeigen“ entfällt. Der Notar weist darauf hin, dass rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung ggf. unangemessen und nicht rechtswirksam sein können.
6. in § 9 Ziff. 1. heißt es nun nach Vorgabe des Notars neu:
die Anweisung an den Notar beinhaltet folgende
Grundsätze:
7. in § 9 Ziff. 2. heißt es nun nach Vorgabe des Notars anstelle von „vom auf dem Notaranderkonto hinterlegten Betrag zu befriedigen.“ neu:
dadurch zu befriedigen, dass die Gemeinde den Notar anweist, Zahlungen an Dritte oder an die Gemeinde zu leisten.
8. in § 14
entfällt 2. Spiegelstrich:
„- Abschluss
des städtebaulichen Vertrags über die Erbringung des Grünausgleichs in der
Gemeinde Kessin/Finken-Bruch; vgl. Anlage 6“ (da dieser bereits geschlossen
ist)
9. in § 14
wird der 4. Spiegelstrich:
„- Einzahlung auf
das … gemäß § 9 Ziffer 1.) dieses Vertrages“ ersetzt durch:
- Hinterlegung
von EUR 126.641,84 auf Anderkonto Nr. ..................... des beurkundenden
Notars
10. in § 14 wird unter dem 5. Spiegelstrich der letzte Satzteil „… und durch die Gemeinde“ gestrichen (Begründung: da die Abstimmung über die Erschließungsplanung bereits erfolgt ist und die Anregungen der Gemeinde berücksichtigt wurden).
Herr Claus gibt den Zeitplan bekannt. Am 06.04.06 soll die notarielle Beurkundung erfolgen und das Geld hinterlegt werden.
Herr Dr. Kleinau bemängelt, dass der vorliegende Beschluss nicht rechtlicht geprüft worden ist.
Des Weiteren weist Herr Dr. Kleinau darauf hin, dass vorab mit dem Investor beraten und der Gemeinde der Fußwegbau im Biestower Weg angeboten wurde. Die Gemeinde sollte den Bau des Gehweges weiterhin fordern und aufgrund der angesetzten Höhe für den Grundstücksverkauf 106 m² für die Straßenfläche kostenlos erlassen.
Frau Buuk informiert über die Beratung mit dem Investor und den beiden stellver-
tretenden Bürgermeistern.
Nach Diskussion stellt Herr Dr. Kleinau den Antrag, die Punkte 1. und 4. der genannten Änderungen zum geänderten Erschließungsvertrag (Tischvorlage) zu streichen.
Frau Buuk bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Dr. Kleinau, den Änderungen außer 1. und 4. zuzustimmen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Frau Buuk bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag mit den somit genannten Änderungen zum geänderten Erschließungsvertrag.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |