TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove", Beschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 48-9/06

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“ in der anliegend dargestellten Form (Anlage 1) mit folgenden Ergänzungen:

- Anlegen einer 2 m breiten Wegetrasse entlang der Gärten

- Erhalt aller schützenswerter Bäume in öffentlichen und privaten Bereichen

              (Festsetzung im Grünplan)

            - Rekultivierung des am Gutspark angrenzenden noch vorhandenen

  Biotops einschließlich Rohrleitung (zwischen Baufeld 13 und 19)

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes erfolgen. Die Gemeindevertretung fasst weiterhin den Beschluss, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig zu beteiligen. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist auch dem Landkreis und dem Amt für Raumordnung die verfolgte Planung per Plananzeige gemäß § 21 LPlanG M-V mitzuteilen.


Herr Wagner, Büro Stadtplanung, erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag und informiert über den Planungsstand und die Planungsziele.

 

Die Gemeindevertretung berät über den Weg entlang der Gärten, eine Änderung der Straßenführung sowie über die Grünflächen und den am Gutspark angrenzenden ehemaligen Biotop.

 

Weitere Verkehrsmöglichkeiten (Henkellösung) sind prüfen zu lassen.

 

Die Stellungnahmen gehen bis 18.05.06 ein. Der Beschluss könnte somit in der Gemeindevertretersitzung am 15.06.06 gefasst werden.

Eine Klärung (Vereinbarungen) zu den Stallanlagen muss bis dahin erfolgt sein.

 

Herr Peters weist auf folgende Schreibfehler in der Satzung hin:

- die Hektarzahl auf Seite 4 stimmt nicht mit der Größe des Geltungsbereiches auf Seite

  14 überein

- Seite 9 - Landschaftsbild - 1. Absatz: der letzte Satz muss gestrichen werden.

 

Nach Diskussion der Gemeindevertretung wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert gefasst.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV M-V hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Herr von Petersdorff nimmt an der Sitzung teil.