TOP Ö 3: Billigung des Protokolls der letzten Gemeindevertretersitzung, Protokollkontrolle

Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 19.01.06 wird gebilligt.

 

Zur Protokollkontrolle

Radfernwanderweg Berlin - Kopenhagen

Es wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister festgelegt, die Landgesellschaft aufzufordern, zunächst ein Angebot für die Planung und ggf. notwendiger Vermessung für den Radweg zu erarbeiten und Kosten für evtl. Grunderwerb. Nach Rücksprache mit der Abteilung Liegenschaften stellte sich heraus, dass die Straße von Groß Stove nach Biestow nicht da liegt, wo das eigentliche Straßenflurstück sich befindet. Dieser Zustand taucht immer wieder bei "alten" Gemeindestraßen auf. Eine Regulierung mit Grenzfeststellung zus. Vermessung usw. ist sehr kostenintensiv. Deshalb sollen erst einmal die Kosten ermittelt werden, die für alle Vorleistungen erforderlich sind, bevor über reine Baukosten gesprochen wird. Die Landgesellschaft, die gleichzeitig das Bodenordnungsverfahren in der Gemeinde Papendorf durchführt, wird beauftragt, die Kosten für die Vorleistungen zu erarbeiten. Die Erweiterung des Radweges bis zur Stadtgrenze bedeutet ca. 1050 m Mehrlänge.

- Im Nachtragshaushalt sind Kosten für die Realisierung des Radweges von der L 132

  bis zum Ortseingang Groß Stove einzustellen.

 

Beschluss Nr. 37-7/05 - Übernahme der Baulast der Teile der ehem. L 132

Niendorf - Rostock - Prüfung

Unter Wasser stehende Senke an der L132.

Es besteht die Möglichkeit, im Frühjahr an besagter tiefsten Stelle zu baggern, um überhaupt den Durchlass zu finden. Danach kann, sofern dann ein Durchlass da ist, an das SBA Güstrow herangetreten werden und über " Folgeschäden" durch den Bau des Zubringers diskutiert werden

Herr Gertenbach hatte sich bereits an das SBA Güstrow gewandt, aber auch ohne Erfolg.

Für die erforderlichen Suchschachtungen im Frühjahr sind im Nachtragshaushalt 1000,00 EUR einzustellen.

- Herr Zeplien erklärt noch einmal, dass die Gemeinde verantwortlich ist und tätig

  werden muss.

  Die erforderlichen Mittel sind im Nachtragshaushalt einzustellen