TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 7. öffentliche Gemeindevertretsitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, Gäste und Bürger und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 15 Gemeindevertretern sind zunächst 12 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.