Sitzung: 18.01.2006 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 72-10/06
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem WWAV auf Grundlage seines Vergleichsangebotes vom 31. August 2004/24. Januar 2005 einen Vergleich mit dem Inhalt anzubieten, dass von dem WWAV in Zusammenhang mit der eigentumsrechtlich noch durchzuführenden Übernahme der wasserwirtschaftlichen Erschließungsanlagen für das Wohngebiet Weitenmoor sowie der eigentumsrechtlich bereits erfolgten Übernahme der wasserwirtschaftlichen Erschließungsanlagen für das Gewerbe- und Industriegebiet Groß Schwaß auf die von der Gemeinde geltend gemachten Erstattungsansprüche in Höhe von
für das Gewerbe- und Industriegebiet Groß Schwaß
gemäß Schreiben vom 24.02.2004 EUR 913.449,81
Wohngebiet Weitenmoor
gemäß
Schreiben vom 13.04. und 09.12.2004 EUR 999.057,80
insgesamt: EUR 1.912.407,61
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ein Betrag in Höhe von mindestens 450.000,00 EUR gezahlt wird.
Dem Verband wird eine Annahmefrist bis zum 13.04.2006 und eine
Zahlungsfrist bis zum 30.06.2006 gesetzt.
Frau Buuk informiert zum vorliegenden Beschlussvorschlag und berichtet über die Beratung des Hauptausschusses am 12.01.06 gemeinsam mit der Rechtsanwältin Frau Grossmann-Koch.
Der Hauptausschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung mit dem Vermerk, eine Annahmefrist bis zum 13.04.06 und eine Zahlungsfrist bis zum 30.06.06 zu setzen, empfohlen.
Herr Dr. Kleinau bekundet seine Überzeugung, dass der Gemeinde die Gesamtsumme zusteht und die Gemeinde nicht darauf verzichten kann. Den Aussagen von Frau Grossmann-Koch können nicht zugestimmt werden.
Nach Meinungsäußerungen der Gemeindevertretung wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |